Stationäre Pflege

WOHN- UND PFLEGEZENTRUM ENSE

Herzlich Willkommen im Wohn- und Pflegezentrum Ense.

 

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Einrichtung. Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen einen ersten Eindruck von uns und unserer Arbeit vermitteln. Lernen Sie uns kennen und zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren!

Das Wohn- und Pflegezentrum Ense bietet neben vollstationärer Pflege auch integrierte Kurzzeitpflege an. Die Platzzahl liegt bei insgesamt 54 Plätzen, die sich in 48 Langzeitpflegeplätze und sechs eingestreute Kurzzeitpflegeplätze aufteilt.

Die Plätze des Wohn- und Pflegezentrum Ense verteilen sich auf drei Wohnbereiche mit jeweils 18 Zimmern. Die drei Bereiche unterscheiden sich farblich voneinander, um den Bewohnern eine einfache Orientierung zu ermöglichen. Neben den Einzelzimmern gibt es in jedem Wohnbereich nebeneinander liegende Zimmer die mit einer Verbindungstür und einem großen Bad zum Beispiel von Ehepaaren gemeinsam genutzt werden können. Die Zimmer, mit einer Größe von ca. 18,5 qm und einem seniorengerechten Bad von ca. 4,10 qm, sind alle mit Pflegebett, Nachtschrank, Sideboard, Kleiderschrank und einer Sitzgelegenheit ausgestattet. Unsere Bewohner können selbstverständlich ihr persönliches Reich mit eigenen Bildern und persönlichen Gegenständen gestalten. Auch eigene Möbelstücke können nach Absprache mitgebracht werden.

Unsere drei Gemeinschaftsbereiche mit Küchenzeile sind beliebte Orte der Zusammenkunft. Hier werden auch die täglichen Mahlzeiten gemeinsam eingenommen. Kann das Bett einmal nicht verlassen werden, wird das Essen natürlich auch auf dem Zimmer serviert.

Über das Wohn- und Pflegezentrum

 

  • Zimmer mit Terrasse, Internet, Fernseh- sowie Telefonanschluss. Falls gewünscht auch Zimmer für Ehepaare (begrenzt verfügbar)
  • WLAN im gesamten Haus
    Die Bewohner können digital via WhatsApp oder sonstige Medien mit Angehörigen Videotelefonie machen
  • Bewegungspark Ense – 11 Bewegungsstationen für Förderung bewegungseingeschränkter oder demenzerkrankter Personen
  • großer Gemeinschaftsraum für Aktivitäten, sozialer Dienst
  • eigene interne Küche – Täglich frisch gekochte Mahlzeiten
  • mit im Haus:
    Friseur Funke

    Öffnungszeiten
    Di./Do./Fr.: 8:30Uhr – 12:30 Uhr
    Telefon: 02938-9793-106

Weitere Informationen

 

  • ruhige ländliche Lage in der Natur 

  • jede Menge Platz für Aktivitäten  

  • regalmäßige Veranstaltungen für Bewohner sowie deren Angehörige 

  • soziale Kontakte mit Gleichgesinnten, in großzügigen Gemeinschaftsräumen mit angegliederter Teeküche 

  • man ist nicht mehr den ganzen Tag allein … und kann gemeinsam mit den anderen Bewohnern an vielen Gruppenaktivitäten teilnehmen

  • 24 Std. qualifiziertes Personal vor Ort 

  • Barrierefreiheit im gesamten Haus 

  • innerhalb von 1 km erreicht man fußläufig diverse Einkaufmöglichkeiten 

Schauen Sie sich auch das Angebot unseres Verbund-Kooperationspartners des Gesundheits- und Seniorenzentrum Am Bremers Park in Arnsberg-Neheim an.

Sie benötigen Pflege?

Für sich oder einen Angehörigen?
Wir sind für Sie da!

Fragen Sie jetzt einen Pflegeplatz an.

CAFÉ ARON – im Wohn- und Pflegezentrum Ense

Dienstag bis Freitag von 15:00 – 17:00 Uhr
Samstag und Sonntag von 14:30 – 17:00 Uhr

 

Genießen Sie Kaffeespezialitäten, Torten und Kuchen in einem modernen und stilvollen Ambiente. Im Sommer lädt die Sonnenterasse zum Verweilen ein.

Sie möchten Ihren Geburtstag feiern? Sie benötigen Raum für ein geschäftliches Meeting? Wir richten Ihre Feierlichkeit jeglicher Art für bis zu 50 Personen aus. Sprechen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne bei der Planung.

Wir bieten eine vielfältige Auswahl an  Torten und Kuchen, diese werden täglich frisch in der hauseigenen Patisserie hergestellt. Für Feierlichkeiten außer Haus können diese auch vorbestellt werden. Bei der Auswahl beraten wir Sie gern.

Für unsere Gäste von außerhalb bieten wir ein schmackhaftes Mittagessen an. Hier haben Sie  täglich die Auswahl zwischen zwei frisch zubereiteten Menüs. Den wöchentlichen Menüplan erhalten Sie an der Verwaltung. Um telefonische oder persönliche Anmeldung wird gebeten.

 

FINANZIERUNG

Wie setzen sich Pflegeheimkosten zusammen?

 

Die Kosten der stationären Pflege sind grundsätzlich in folgende Positionen unterteilt.

 

Pflegesatz: Mit ihm werden die Pflege und die soziale Betreuung finanziert. Der Pflegesatz wird nach Pflegegraden differenziert.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Das Entgelt für Unterkunft und Verpflegung (sogenannte „Hotelkosten“) umfasst unter anderem die Nebenkosten für das Apartment und die Zubereitung und das Bereitstellen von Speisen und Getränken. Zusätzlich mit inbegriffen sind die Bereitstellung von Bettwäsche und Handtüchern, sowie die Reinigung der Zimmer.

Investitionskosten: Die Investitionskosten sind die Kosten, die dem Träger von Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit Herstellung, Anschaffung und Instandsetzung von Gebäuden und der damit verbundenen technischen Anlagen entstehen.

Die Pflegekasse übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt, siehe untenstehende Tabellen:

Pflegegrad 1

125,00 Euro

Pflegegrad 2

770,00 Euro

Pflegegrad 3

1.262,00 Euro

Pflegegrad 4

1.775,00 Euro

Pflegegrad 5

2.005,00 Euro

Bisher war es bei Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen so, dass mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe die Pflegeversicherung zwar mehr zahlte, der von den Betroffenen zu tragende pflegebedingte Eigenanteil aber ebenfalls stieg. Im Pflegestärkungsgesetz II ist geregelt, dass es in jedem Pflegeheim ab dem 01.01.2017 einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 gibt. Dieser Eigenanteil wird also nicht mehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss.

Zusätzlich zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil sind vom Pflegebedürftigen selbst die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Investitionskosten des Pflegeheimes zu zahlen.

Wer kommt für die Kosten auf, wenn meine Rente nicht ausreicht?

Niemand muss aus finanziellen Gründen auf die Sicherheit einer professionellen Pflege verzichten, wenn es einen entsprechenden Bedarf gibt.

Wie bereits beschrieben, übernehmen die Pflegekassen einen Teil der Gesamtkosten. Für den Rest muss zunächst der oder die Pflegebedürftige aufkommen. Wenn das Vermögen oder das monatliche Einkommen nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Pflegewohngeld mit Hilfe der Einrichtung zu stellen, dieser deckt die Investitionskosten. Sollte dann das Einkommen zur Deckung der restlichen Heimkosten nicht ausreichen, zahlt der Sozialhilfeträger den Betrag, den der Pflegebedürftige selbst nicht aufbringen kann plus einen Barbetrag (“Taschengeld”) zur persönlichen Verfügung.

Wichtig: Der Antrag muss frühzeitig bei dem zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden, das heißt vor dem Einzug ins Pflegeheim bzw. bevor das Vermögen aufgebraucht ist.

KONTAKT

Wohn- und Pflegezentrum Ense

Sörries Kamp 1
59469 Ense-Bremen

Telefon: 02938 – 9793-0
Fax: 02938 – 9793-100

info@wpz-ense.de

Datenschutz (Pflichtfeld)

Öffnungszeiten der Verwaltung

Montag bis Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr

MPG-Beauftragter

Herr Rademacher

Telefon: 02938 – 9793-121
Email: technik@wpz-ense.de